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Beitragsordnung

Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen.

§1 Grundsatz

Die Mitglieder des Vereins sind zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet. Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge wird durch diese Beitragsordnung geregelt.

§2 Höhe der Beiträge

[Platzhalter für Beitragshöhen]

  • Ordentliche Mitglieder: [Platzhalter] € pro Jahr
  • Ermäßigte Mitglieder (Schüler, Studenten): [Platzhalter] € pro Jahr
  • Fördermitglieder: Mindestens [Platzhalter] € pro Jahr

§3 Fälligkeit

[Platzhalter für Fälligkeitsregelungen]

§4 Zahlungsweise

[Platzhalter für Zahlungsmodalitäten]

Hinweis: Dies ist ein Platzhalter. Die vollständige Beitragsordnung wird nach Beschluss der Mitgliederversammlung hier veröffentlicht.