§1 Grundsatz
Die Mitglieder des Vereins sind zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet. Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge wird durch diese Beitragsordnung geregelt.
§2 Höhe der Beiträge
[Platzhalter für Beitragshöhen]
- Ordentliche Mitglieder: [Platzhalter] € pro Jahr
- Ermäßigte Mitglieder (Schüler, Studenten): [Platzhalter] € pro Jahr
- Fördermitglieder: Mindestens [Platzhalter] € pro Jahr
§3 Fälligkeit
[Platzhalter für Fälligkeitsregelungen]
§4 Zahlungsweise
[Platzhalter für Zahlungsmodalitäten]
Hinweis: Dies ist ein Platzhalter. Die vollständige Beitragsordnung wird nach Beschluss der Mitgliederversammlung hier veröffentlicht.